Gremien der Malteser Stiftung
Die Stiftungsorgane der Malteser Stiftung sind der geschäftsführende Vorstand und der Stiftungsrat. Durch die Satzung sind die Aufgaben der Stiftungsorgane festgelegt. Die Mitglieder der Stiftungsorgane kommen mindestens einmal im Jahr zusammen, um die die satzungsgemäßen Beschlüsse zu fassen.
Stiftungsrat
Der ehrenamtlich tätige Stiftungsrat der Malteser Stiftung beruft den Vorstand und entscheidet über die Verwendung der Erträge aus dem Stiftungsvermögen an Projekte der Malteser im In- und Ausland. Desweiteren erteilt er dem Stiftungsvorstand die Entlastung.
Mitglieder des Stiftungsrates
Ernst Freiherr von Freyberg (Vors.)
Moritz Freiherr von und zu Bodman (stv. Vors.)
Georg Khevenhüller
Bärbel Heggemann
Dr. Michael Schaal
Prof. Dr. Barbara Schock-Werner
Dr. Kirsten Schubert
Stiftungsvorstand
Der Vorstand führt die Geschäfte und die Verwaltung der Malteser Stiftung und vertritt sie nach außen. Der Vorstand erhält keine Vergütung von der Malteser Stiftung.
Mitglieder des Vorstandes
Douglas Graf von Saurma-Jeltsch (Vors.)
Michael Görner
Thomas Kleinert