Stiftungsfonds – schnell & unbürokratisch Stiften

Vorteile und Chancen

Mit einem Stiftungsfonds haben Sie die Möglichkeit sich unbürokratisch für ein Projekt zu engagieren, das Ihnen besonders am Herzen liegt. Welchem Zweck das gestiftete Geld zu Gute kommen soll, entscheiden Sie alleine.

Ein solcher Fonds ist daher eine persönliche Art der gemeinnützigen Hilfe und dank der unkomplizierten Form mit weniger Aufwand als eine eigene Stiftung verbunden. Schon innerhalb von wenigen Tagen kann der Stiftungsfonds mit einer Mindesteinlage von 10.000 Euro errichtet werden.

Ein großer Vorteil dabei ist, dass ein Stiftungsfonds nicht vom Finanzamt anerkannt werden muss. Dennoch gibt es ähnlich wie bei einer eigenen Stiftung Steuervorteile und die Berechtigung zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen.

 

Was sind Stiftungsfonds?

Aus juristischer Sicht bezeichnen Stiftungsfonds eine Form der Zuwendung an eine bereits bestehende Stiftung. Ein solcher Stiftungsfonds kann zum Beispiel unter dem Dach der selbstständigen Malteser Stiftung gegründet werden.

Die Gründung kann schon zu Lebzeiten vorgenommen oder aber per Testament in die Wege geleitet werden.

Als Gründer eines solchen Fonds bestimmen Sie nicht nur das zu fördernde Anliegen, sondern legen auch den Namen fest. Dabei haben Sie verschiedene Möglichkeiten, bereits mit der Benennung des Fonds ein Zeichen zu setzen. Geben Sie dem Fonds zum Beispiel den Namen eines geliebten Menschen, eines besonderen Zwecks oder den eigenen Familiennamen.

Bei der Gründung wird außerdem die Höhe des Stiftungskapitals festgelegt, dieses kann jedoch jeder Zeit weiter aufgestockt werden. Neben Privatpersonen können auch Gemeinden, Schulen oder Vereine einen Stiftungsfonds gründen. Mit einem Fonds für Stiftungen kommen so langfristige Engagements für einen guten Zweck zu Stande.

Funktionsweise und Wirkung

Sobald Sie Spenden für Ihren Stiftungsfonds sammeln, können diese steuerlich geltend gemacht werden und die Spender erhalten eine Zuwendungsbescheinigung. Dabei fördern die Malteser das von Ihnen ausgewählte Projekt mit den Zinsen des Fonds. So bleibt das ursprünglich eingezahlte Kapital bestehen und generiert weiter Jahr für Jahr Erträge, die eine dauerhafte Hilfe ermöglichen.

Eine separate Buchhaltung, auf die Sie jederzeit online zugreifen können, sorgt für Transparenz in der Umsetzung Ihres Engagements. Per Definition hat ein Stiftungsfonds keinen Vorstand, sondern Sie bestimmen als Stifter wie der Fonds eingesetzt wird. Sollten Sie nach der Gründung als Gründer des Fonds nicht anders verfügen, werden die Erträge immer dem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet.

In der Regel wird bei einem Stiftungsfonds keine individuelle Vermögensbetreuung betrieben, sondern eine Standart-Vermögensanlage. Aus diesem Grund fällt auch nur eine geringe Verwaltungspauschale an.

Außerdem bietet der deutsche Gesetzgeber für die Gründung und Aufstockung von Stiftungsfonds attraktive Steuervorteile an: So erkennt das Finanzamt Beträge bis zu einer Millionen Euro als Sonderausgaben an, diese können sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren vorgetragen werden.

So werden Sie Stiftungsfonds-Gründer

Haben Sie Interesse daran, mehr über die Vorteile und Funktionsweise von Stiftungsfonds zu erfahren? Dann wenden Sie sich einfach direkt an uns. Fordern Sie eine kostenlose Broschüre über die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Stiftungen an oder lassen Sie sich individuell beraten. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Vorstellungen von humanitärem Engagement umzusetzen!